Datenschutzgrundverordnung DSGVO

Man könnte den Eindruck bekommen das Internet bedient im besondern Maße die Bedürfnisse vieler Menschen nach Sensationsgier, Verunsicherung gepaart mit Panikmache und schließlich Profilierungssucht und Besserwisserei.

Aktuell lässt sich dies sehr gut am Beispiel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), englisch General Data Protection Regulation (GDPR) beobachten. Vermutlich geht am Tag des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung, dem 25.05.2018 die Welt unter.

Na vielleicht nicht für alle, aber ganz bestimmt für Fotografen 😉:

Wenn man all die Artikel zum Thema „DSGVO und Fotografie“ durchliest, dann wird einem schnell klar es herrscht eine große Verunsicherung unter den Fotografen. Das wiederum ist Nährboden für gute Geschäfte, denn aus Verunsicherung lässt sich ja hervorragend Kapital schlagen. So ist es auch nicht verwunderlich das im laufe vieler Artikel dann gleich die „in 7 Schritten DSGVO Konform„-Lösung angepriesen wird. Denn, wie man ebenso lesen kann haben sich die Abmahnorganisationen schon in Position gebracht und jetzt ist dringend Handlungsbedarf angesagt!

Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht

Als ob diese zweifelhaften Geschäftemacher eine DSGVO benötigten? Wer schon heute kein konformes Impressum auf seiner Webseite hinterlegt hatte, lief ebenso Gefahr abgemahnt zu werden. Dazu wäre jetzt zugegebenermaßen eine Statistik hilfreich die Aufzeigt wie viele der in Deutschland betriebenen Webseiten wegen eines „inkorrekten“ Impressums abgemahnt wurden. Mir ist kein Fall bekannt und ich habe dazu leider auch keine Statistik gefunden. Ich glaube es ist fair anzunehmen, das entweder die Masse der Webseiten konform im Sinne des Gesetztes sind oder die Anzahl derer Verschwindend gering ist die abgemahnt wurden. Welche der Aussagen ist wohl wahrscheinlicher?

Was ändert sich also wirklich mit der Datenschutz-Grundverordnung für Fotografen? Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat dazu jüngst eine FAQ veröffentlicht.